EwGala
Einzugsstelle Garten- und
Landschaftsbau (EWGaLa)

Verfahren zur Bruttolohnsummenmeldung

Die Meldung der monatlichen Bruttolohnsumme an die EWGaLa ist nur noch auf elektronischem Weg möglich.

Sie können die Meldung hier über die Homepage machen. Wenn Ihnen das Login und das Zugangspasswort vorliegen, können Sie sich anmelden. Dann erscheint eine Eingabemaske zur Bruttolohnsummenmeldung.

Bruttolohnsumme

Dieses Feld muss immer eingegeben werden. Wenn keine Bruttolohnsumme im Meldemonat vorliegt, so ist eine 0,00 einzugeben.

Nach Eingabe von Bruttolohnsumme und Anzahl gewerblicher Arbeitnehmer bitte auf "Buchungsbeleg senden" klicken, damit werden Ihre Daten an uns übermittelt. Anschließend besteht die Möglichkeit einen Beleg mit den übermittelten Daten auszudrucken.  

Sie haben außerdem die Möglichkeit Ihre Angaben zu überprüfen. Klicken Sie dazu auf die Zeile "Jahresübersicht", dort erscheinen die von Ihnen gemeldeten Werte.

Anzahl gewerblicher Arbeitnehmer = Anzahl der umlagepflichtig beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer am Ende des Abrechnungsmonats. Hier ist die Anzahl der Arbeitnehmer einzusetzen, die für die gemeldete Bruttolohnsumme herangezogen worden sind. Ist die Lohnsumme des Monats 0,00 dann muss die Anzahl der dazugehörigen gewerblichen Arbeitnehmer auch 0 sein.

0,80 % Ausbildungs-Umlage

Der Betrag wird automatisch errechnet.

Zusätzlich für Betriebe mit Abgabepflicht zur Förderung der Winterbeschäftigung:

1,85 % Winterbeschäftigungs-Umlage
Der Betrag wird dann automatisch errechnet wenn für den jeweiligen Betrieb bei der Einzugsstelle ein Winterbeschäftigungs-Umlagekonto geführt wird. Besteht nur ein Ausbildungs-Umlagekonto wird auch nur dieses berechnet.

0,15 % Bearbeitungsgebühr
Fällt nur an, wenn die Pflicht zur Zahlung der Winterbeschäftigungs-Umlage besteht und wird dann automatisch errechnet.

Gesamtbetrag: Errechnet automatisch die Summe der für den jeweiligen Betrieb zu zahlenden Umlage unter Berücksichtigung der Ausbildungs-Umlage- bzw. Ausbildungs-Umlage- und Winterbeschäftigungs-Umlagepflicht. 

Korrektur von Bruttolohnsummen

Wurde ein Monat bereits gemeldet, so ist die gemeldete Bruttolohnsumme für diesen Monat automatisiert voreingestellt. Sobald Sie ein Häkchen bei "Korrektur" setzen, besteht die Möglichkeit die Bruttolohnsumme zu überschreiben und abzusenden.

Für die elektronische Datenübermittlung stehen folgende weitere Wege zur Verfügung:

  • Wird die Lohnabrechnung von einer Steuerberaterkanzlei erstellt, die mit den Lohnabrechnungsprogrammen der DATEV eG oder Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG arbeitet, so hat der Steuerberater die Möglichkeit, die Lohnsummenmeldung direkt automatisch über eines dieser Programme an uns zu senden. Die Steuerberater sind über das DATEV-Verfahren bereits von der DATEV eG informiert worden. In diesem Fall muss der Betrieb diese Form der Datenübermittlung mit seinem Steuerberater vereinbaren.
  • Wird die Lohnsummenmeldung nicht über das DATEV-Programm oder Agenda erstellt, so ist die Alternative, die monatliche Lohnsummenmeldung über die Homepage der Einzugsstelle elektronisch zu versenden. Das dazu benötigte Zugangskennwort kann auf der Homepage angefordert werden.
  • Wird die Lohnabrechnung von einem Lohnbüro oder ähnlichen Dienstleistern erstellt, so ist dieser darüber zu informieren, dass nur noch elektronisch versandte Meldungen korrekt verarbeitet werden können.

Manuelle Lohnsummenmeldungen können nur noch in der Phase der Betriebskonteneröffnung bzw. in anderen schwebenden Verfahren, z. B. in Fällen von Kontenklärungen etc. nach Absprache mit dem für das entsprechende Bundesland zuständigen Sachbearbeiter verarbeitet werden.