EwGala
Einzugsstelle Garten- und
Landschaftsbau (EWGaLa)

Insolvenzabsicherung von Jahresarbeitszeitkonten im GaLaBau

Höchstbetragsbürgschaft als Branchenlösung

Ab 1. April 2007 können in den Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus Jahresarbeitszeitvereinbarungen gemäß "§ 4a BRTV gewerblich" abgeschlossen werden, die zwingend den Abschluss eines Insolvenzschutzes für die zu führenden Arbeitszeitkonten vorsehen. Die Tarifvertragsparteien, BGL und IG BAU, haben in ihrem Tarifvertrag festgelegt, dass die EWGaLa als anerkannte tarifliche Sozialkasse geeignet ist, im Hinblick auf den Abschluss des Insolvenzschutzes die notwendige Kontrollfunktion zu übernehmen. Darüber hinaus haben die Arbeitgeber gemeinsam mit der Global Assekuranz Versicherungsmakler GmbH und der R+V Versicherung AG eine GaLaBau-spezifische Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) erarbeitet.

Branchenspezifische Bürgschaftsabsicherung

Die Insolvenzabsicherung der Arbeitszeitkonten erfolgt in Form einer Höchstbetragsbürgschaft. Dafür sind die jährlichen Stunden aller betroffenen Mitarbeiter, die im GaLaBau-Betrieb abgesichert werden sollen, zu ermitteln und werden mit dem durchschnittlichen Stundenlohn über alle Arbeitnehmer plus den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung je Std. im Betrieb zu einer Gesamtsumme multipliziert, die als Höchstbetrag der abgeschlossenen Bürgschaft festgelegt wird, dem sog. abzusichernden Wertguthaben.

Beispielrechnung:

Durchschnittl. Lohn aller gew. Arbeitnehmer, z.B.

13,00 Euro

+ 21 % Sozialversicherungsanteil Arbeitgeber

2,73 Euro

= Durchschnittlicher Bruttolohn

15,73 Euro

Abzusicherndes Wertguthaben

12 Mitarbeiter x 15,73 Euro x 200 Std.
= 37.752 Euro

Prämiensatz: z. B. für Mitglieder

Individuelle Angebote über Global Assekuranz Versicherungsmakler GmbH





Der in dieser Form ermittelte Höchstbetrag ist die Summe, die zur Verfügung steht, um vorhandene Guthabenstunden im Betrieb abzusichern. Dabei wird nicht der einzelne Arbeitnehmer mit seiner Stundenzahl betrachtet, sondern die Summe aller Arbeitnehmer im Betrieb, damit ein Höchstmaß an Flexibilität gewährleistet ist.

Bonitätsprüfung

Die R+V Versicherung AG prüft vor Ausstellung einer Bürgschaft die Bonität des GaLaBau-Unternehmens auf Grundlage von Wirtschaftsauskünften. Erst ab einem Bürgschaftsvolumen von 150.000,00 Euro ist ein testierter Jahresabschluss mit Anhang, Lage- und Prüfbericht der letzten beiden Geschäftsjahre vorzulegen.
Bei positiver Bonitätsprüfung kann bis zu einer Bürgschaftssumme von 75.000,00 Euro auf die Hinterlegung einer Sicherheit verzichtet werden. Ansonsten sind 15 % der Bürgschaftssumme in Form einer Bankbürgschaft oder einer Abtretung von Bankguthaben zu hinterlegen.

Treuhandvereinbarung

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Abschluss einer Insolvenzsicherung wird dem GaLaBau-Unternehmer eine Treuhandvereinbarung übersandt, die dieser lediglich unterschreiben muss. Mit dieser Treuhandvereinbarung wird die EWGaLa in eine Vertrauensstellung gebracht und beauftragt, die Originalbürgschaftsurkunde zu verwalten und für den Fall der Insolvenz des Betriebes den Arbeitnehmern mit Guthabenstunden zur Seite zu stehen und ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Ferner ist der EWGaLa die betriebliche Jahresarbeitszeitvereinbarung zur Kenntnis zu bringen. Mit der Treuhandvereinbarung ist die notwendige Kontrollfunktion im Hinblick auf die tarifvertragliche Jahresarbeitszeit erfüllt, wenn eine Insolvenzabsicherung vorliegt.

Kosten der Insolvenzabsicherung

Kosten entstehen dem GaLaBau-Unternehmen für die Insolvenzabsicherung in Höhe der Versicherungsprämie oder entstehende Bürgschaftskosten der Bank. Darüber hinaus entstehen Kosten durch die notwendige Sicherstellung über die Treuhandvereinbarung mit der EWGaLa. Diese richtet sich jeweils nach dem gewählten Modell der Absicherung und sind aus dem jeweiligen Vermögenstreuhandvertrag ersichtlich.

Bei branchenspezifischer Insolvenzabsicherung über Global Assekuranz Versicherungsmakler GmbH und der R+V Versicherung AG

  • Günstige Versicherungsprämie für Verbandsmitglieder durch Rahmenvertragslösungen
  • Versicherungsprämie für Nichtmitglieder - auf Anfrage
  • jährl. Treuhandgebühr 10% der Versicherungsprämie, mind. 50,00 € plus USt.

Bei Insolvenzabsicherung über die R+V Versicherung AG allgemein

  • Versicherungsprämie für Verbandsmitglieder - Angebot nach Prüfung der Bonität
  • Versicherungsprämie für Nichtmitglieder - Angebot nach Prüfung der Bonität
  • jährl. Treuhandgebühr 10% der Versicherungsprämie, mind. 50,00 € plus USt.

Bei Insolvenzabsicherung über eine andere Versicherung oder Bankbürgschaft

  • Höhe der Versicherungsprämie des jeweiligen Anbieters
  • jährl. Treuhandgebühr 10% der Versicherungsprämie, mind. 50,00 € plus USt.

Im Falle einer Bankbürgschaft die Kosten der Bank plus jährliche Treuhandgebühr

Kosten der jährl. Treuhandgebühr:

  • für Verbandsmitglieder = 0,225 % des Wertguthabens
  • für Nichtmitglieder = 0,250 % des Wertguthabens
  • jedoch mindestens 50,00 € plus Umsatzsteuer

Alternative Absicherungsmöglichkeiten

Neben der günstigen und die Liquidität des Unternehmens schonenden Branchenlösung kann eine Absicherung der betrieblichen Arbeitszeitkonten auch über Bürgschaften anderer Versicherungsunternehmen und Banken erfolgen. Dazu muss ebenfalls eine Treuhandvereinbarung geschlossen werden und es entstehen im Vergleich zur Branchenlösung höhere Kostenbelastungen
Ausnahmsweise ist in Betrieben, die eine hohe Liquidität besitzen, eine Abtretung von Festgeldkonten, Sparbriefen oder Sparbüchern als weitere Alternative möglich. Der dazu notwendige Vermögenstreuhandvertrag muss mit der EWGaLa abgeschlossen werden und die notwendigen rechtsverbindlichen Erklärungen des beteiligten Geldinstituts müssen für die Wirksamkeit der Absicherung vorliegen. Neben den höheren Kosten im Vergleich zur branchenspezifischen Lösung entstehen hierbei weitere Kosten in Form einer Einrichtungsgebühr für die Vermögenstreuhandverwaltung.